Anwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

sowie Sorgerecht und Mediation

 

Anwaltskanzlei am Opernplatz

 

Scheidung und Anwaltszwang

 
Ein Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt erhoben werden.
 
 
Sobald Sie sich dazu entschieden haben, die Scheidung einzureichen, kommen Sie um einen Rechtsanwalt nicht mehr herum. Die Scheidung kann grundsätzlich nur durch das Familiengericht ausgesprochen werden. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang.
 
Im Rahmen der Scheidung stellen sich bei den betroffenen Personen erfahrungsgemäß folgende Fragen:
 
 Muss ich meinem Partner ausbezahlen? (Zugewinnsausgleich)
 
 Muss ich meinem Partner Unterhalt zahlen?
 
 Wie hoch ist der Unterhalt?
 
 Wer nimmt die Kinder an sich?
 
 Wie wird das Sorgerecht/Umgangsrecht geregelt?
 
Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen der Scheidung. Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind nicht nur in Hannover tätig, sondern grundsätzlich auch deutschlandweit, insbesondere in den Regionen Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Salzgitter und Celle.

Rechtsanwalt & Mediator Arash Shobeiry
Georgstraße 36, 30159 Hannover
Telefon: +49 (0) 511 36 37 87
Telefax: +49 (0) 511 3 63 27 39
E-Mail: mail@shobeiry.de

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Steuerrecht
(im Angestelltenverhältnis)
Petra M. Debring

Georgstraße 36, 30159 Hannover