Ein Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt erhoben werden.

Sobald Sie sich dazu entschieden haben, die Scheidung einzureichen, kommen Sie um einen Rechtsanwalt nicht mehr herum. Die Scheidung kann grundsätzlich nur durch das Familiengericht ausgesprochen werden. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang.
Im Rahmen der Scheidung stellen sich bei den betroffenen Personen erfahrungsgemäß folgende Fragen:





Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen der Scheidung. Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind nicht nur in Hannover tätig, sondern grundsätzlich auch deutschlandweit, insbesondere in den Regionen Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Salzgitter und Celle.