Grundsätzlich vertreten wir in der Kanzlei die Auffassung, dass eine außergerichtliche
Einigung für beide Beteiligten im Falle einer Trennung oder Scheidung sowohl die
günstigere als auch die bessere Lösung ist. Dadurch werden die Kosten der Beteiligten
teilweise um 1/3 bis 1/5 reduziert. Hinzukommt, dass durch eine Einigung der Beteiligten
die Zeit der rechtlichen Auseinandersetzung erheblich verkürzt wird, wodurch emotionale
Belastungen weitestgehend reduziert werden.
Hierfür bieten wir mediative Gespräche mit beiden Beteiligten an einer Trennung oder
Scheidung an, wobei auch die Rechtslage erörtert wird (im Gegensatz zu einer klassischen
Mediation). Die Prozessrisiken werden ebenfalls erörtert. Die Kosten werden transparent
dargestellt.
Erfahrungsgemäß können die Beteiligten unter diesen Umständen schnell zu einer
Einigung kommen. Die Einigung wird dann in Form einer Trennungs- und
Scheidungsfolgevereinbarung aufgenommen und später notariell beurkundet.
Zu diesem Zweck bieten wir an, dass einer der Beteiligten uns beauftragt (die
Beauftragung durch beide Beteiligten ist rechtlich nicht möglich). Die Beauftragung
erfolgt unter der Maßgabe, dass Transparenz und Ehrlichkeit auch gegenüber der
nichtbeauftragenden Person gilt und die Transparenz- und Ehrlichkeitsverpflichtung des
Anwaltes gegenüber der nichtbeauftragender Person unwiderruflich ist.
Die Person, die anwaltlich nicht vertreten wird, kann später bei Bedarf die Vereinbarung
anwaltlich überprüfen lassen, wodurch erhebliche Kosten auf ihrer Seite gespart werden.
In der Vereinbarung kann (muss nicht) dann aufgenommen werden, dass die Kosten der
Vereinbarung von beiden Beteiligten gemeinsam getragen werden.