Anwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

sowie Sorgerecht und Mediation

 

Anwaltskanzlei am Opernplatz

 

Kindesunterhalt

 
 

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Kindesunterhaltsanspruchs

Wenn der Unterhaltspflichtige keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt, sollte dieser schnellst möglichst aufgefordert werden, seine Einkommenshöhe zu benennen und ggf. den Mindestunterhalt zu zahlen.
 
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen und ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Die Düsseldorfer Tabelle ist unter
 
 
für Jedermann abrufbar.
 
Allerdings muss man bei der Berechnung des Kindesunterhaltes auch die Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte beachten, die die Höhe des Anspruchs verändern können.
 
Unabhängig von der Errechnung der konkreten Unterhaltshöhe, ist der Unterhaltspflichtige unverzüglich nachweislich schriftlich aufzufordern, Unterhalt zu zahlen bzw. Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Denn §1613 BGB bestimmt, dass Unterhalt für die Vergangenheit nur von dem Zeitpunkt an gefordert werden kann , zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist
 
Da die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bedeutet dieses für Sie, dass Ihr Unterhaltsanspruch nur insoweit geltend gemacht werden, wie der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt worden ist.
 

Unterhalt einklagen

Zahlt der Pflichtige nicht bzw. nicht in gesetzlicher oder erteilt dieser die angeforderte Auskunft nicht, ist ein entsprechender Antrag beim Familiengericht zu erheben. Je nachdem, ob der Pflichtige Auskunft erteilt oder die Einkünfte sonst bekannt und belegbar sind wird ein Antrag auf Erteilung auf Auskunft oder Zahlung gerichtet werden.
 
Die Klage ist beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Pflichtigen zu erheben und zu begründen. Das Familiengericht wird nun über den etwaigen Verfahrenskostenhilfeantrag entscheiden und Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung wird das Gericht einen Beschluss erlassen, mit dem Unterhalt vollstreckt werden kann, sowie dieser rechtskräftig und zugestellt ist.
 

Kosten Unterhaltsklage – Kosten im Unterhaltsstreit?

Auch wenn der Berechtigte im Recht ist, ist er wegen der ihm anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten vorleistungspflichtig ist. Dieses kann die Betroffenen davor abschrecken, den ihnen zustehenden Unterhalt mit der notwendigen Konsequenz durchzusetzen.
 
Daher sollten zu Beginn die Kosten einer gerichtlichen Durchsetzung skizziert und die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, dargestellt.
 
Wir verweisen auf den von uns bereitgestellten Verfahrenskostenhilfe-Rechner sowie die von uns angebotene Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu bekommen, durch uns kostenfrei gestellten Antrag bei Gericht verbindlich zu klären.
 
Anwalts -und Gerichtskosten richten sich, soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, nach dem Gegenstandswert fest.
 

Kindesunterhalt und Verfahrenskostenhilfe

Auch für ein Verfahren wegen Kindesunterhalts kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Die Verfahrenskostenhilfe setzt zunächst voraus, dass die antragstellende Partei nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht dazu in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen.
 
Um diese vorab einzuschätzen, können Sie uns kontaktieren und Ihre Einkünfte und Ausgaben mitteilen. Wir berechnen summarisch, ob für Sie Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt
 
Neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen muss die Rechtsverfolgung Erfolg bieten und darf nicht mutwillig sein. Eine Rechtsverfolgung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwillig ist ein Verfahren dann, wenn die Unterhaltsstreitigkeit durch einen einfacheren oder günstigeren Weg verfolgt werden kann.
 
Kindesunterhalt kann vor dem zuständigen Jugend durch Jugendamtsurkunde tituliert werden. Die Jugendämter beraten insoweit. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens unter Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird daher nur dann Erfolg haben, wenn der Unterhaltspflichtige erfolglos aufgefordert zuvor erfolglos aufgefordert wurde, den Unterhalts vor dem Jugendamt durch Jugendamtsurkunde titulieren zu lassen.

Rechtsanwalt & Mediator Arash Shobeiry
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Rechtsanwältin & Fachanwältin für Steuerrecht
(im Angestelltenverhältnis)
Petra M. Debring

Georgstraße 36, 30159 Hannover