Anwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

sowie Sorgerecht und Mediation

 

Anwaltskanzlei am Opernplatz

 

Das Umgangsrecht

 
Das Umgangsrecht ist die Basis für eine Eltern-Kind-Beziehung. Das Umgangsrecht soll vor allem das Kindeswohl garantieren. Umgangsrecht beschreibt das natürliche Recht der Eltern darauf, Zeit mit den gemeinsamen Kindern zu haben, aber auch das natürliche Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern.
 
 
Im Falle der häuslichen Trennung wegen Scheidung oder Trennung ist das Umgangsrecht zu regeln, weil das Umgangsrechts in der Zeit des Zusammenlebens von beiden ausgeübt wurde.
 
Das Sorgerecht ist von dem Recht auf Umgang zu trennen. Die beiden Angelegenheiten beschreiben unterschiedliche Rechte und Verpflichtungen. Beide stellen die Kindesfürsorge und das Kindeswohl in den Mittelpunkt und richten sich nach dem Kindeswohl.
 
Das Besuchsrecht ist der Teil des Umgangsrechtes. Das Besuchsrecht ist das Recht und zugleich die Verpflichtung des Elternteils, bei welchem die Kinder nicht dauerhaft leben.
 
Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht ausgestaltet. Die Gestaltung soll in erster Linie durch Vereinbarung der Eltern erfolgen. Eine Umgangsregelung kann im Streitfalle durch familiengerichtliche Entscheidung oder Vergleich geregelt werden.
 
Vor der Einschaltung des Familiengerichts sollten die Eltern Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und versuchen, unter Hilfe des Jugendamtes die Umgangskontakte zu vereinbaren. Für den Elternteil, der eine gerichtliche Entscheidung über den Umgang anstrebt und Verfahrenskostenhilfe beantragen möchte, ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt sogar Voraussetzungen für die Gewährung der Verfahrenskostenhilfe.
 
Das Umgangsrecht darf nicht grundlos vorenthalten werden. Das Umgangsrecht steht Eltern und dem Kind zu, solange sie keine Kindeswohlgefährdung darstellt.

Rechtsanwalt & Mediator Arash Shobeiry
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Rechtsanwältin & Fachanwältin für Steuerrecht
(im Angestelltenverhältnis)
Petra M. Debring

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