Anwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

sowie Sorgerecht und Mediation

 

Anwaltskanzlei am Opernplatz

 

Nachehelicher Unterhalt

 
 
Bis zur Rechtskraft der Scheidung kann Trennungsunterhalt geltend gemacht werden.
 
Nach rechtskräftiger Scheidung kann nur noch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Die Voraussetzung des nachehelichen Unterhalts sind jedoch enger als die des Trennungsunterhalts. Nach der Scheidung trifft die Eheleute eine gesteigerte Eigenverantwortung für seinen Unterhalt zu sorgen und sich um eine angemessene, seinen Fähigkeiten, Alter und Gesundheitszustand entsprechende, Anstellung zu bemühen. Nur wer hierzu objektiv nicht in der Lage ist, kann einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.
 

Betreuungsunterhalt

Eine bedeutsamste Fallgruppe, in der der Gesetzgeber nachehelichen Unterhalt zuspricht, ist wegen der Betreuung gemeinsamer kleiner Kinder. Ist ein Elternteil wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht in der Lage einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so kann er für mindestens die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt geltend machen.
 
Bei der Betreuung von Kindern, die älter als drei Jahre alt sind. Trifft den betreuenden Elternteil in der Regel wieder eine Erwerbsobliegenheit.
 

Unterhalt wegen Alters

Ein weiterer Unterhaltsanspruch kann gegeben sein, wenn der Unterhaltsberechtigte wegen seines Alters einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann.
 

Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen

Wer aufgrund von Krankheit, die schon während der Ehezeit bestanden hat, einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann, kann ebenfalls einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben.
 

Aufstockungsunterhalt

Wenn die Einkünfte eines Unterhaltsberechtigten trotz beruflicher Tätigkeit nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten, den er während der Ehe gewohnt war, kann ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bestehen, wenn der unterhaltsverpflichtete Ex-Gatte über ein höheres Einkommen verfügt, das schon die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hatte.
 

Aus- und Fortbildung oder Umschulung

Nachehelicher Unterhalt kann in Betracht kommen, wenn der Unterhaltsberechtigte zeitnah nach rechtskräftigen Scheidung eine Ausbildung beginnt oder beendet, insbesondere um seiner Erwerbsobliegenheit nachzukommen.

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